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Urlaub mit dem Hund – beliebte Reiseziele und Tipps

Für den Tierliebhaber ist sein Hund mit das Wichtigste auf der Welt und ein Urlaub ohne ihn kommt nicht in Frage. Das Planen und gute vorbereiten der Reise, wie eine genaue Auswahl des Hotels oder der Ferienwohnung sind unerlässlich.

Ferien mit dem Hund (Bild)

Der Gesundheits-Check

Der Hund muss gesund sein, bevor er die Reise antritt. Ein Urlaub mit dem Hund, der krank ist, macht keinem Spaß, deshalb ist der Tierarztbesuch wichtig. Er überprüft dabei den Eu-Heimtierpass und den Impfschutz. In diesem Zusammenhang ist auch der Chip zu testen und der gesamte Zustand des Hundes zu beurteilen. Bescheinigungen, die das Urlaubsland fordert, lassen sich ebenfalls einholen. Eventuelle, homöopathische Beruhigungsmittel für einen Flug oder eine längere Reise kann der Tierarzt direkt auf den Hund abstimmen und mitgeben.

Der Hund auf dem Weg in den Urlaub

Der Urlaub mit dem Hund steht bevor und die Frage nach dem Transport rückt näher. Verschiedene Reiseunternehmen stellen besondere Anforderungen an die Hundetransportbox. Hierzu ist das Nachfragen bei dem befördernden Unternehmen notwendig. Die Vorschriften variieren nach Größe und Gewicht des Hundes. Der Preis für den Transport ebenso. Bei einer Fahrt mit dem eigenen Auto liegt die Verantwortung der Sicherheit vom Hund, den mitfahrenden Personen und den anderen Verkehrsteilnehmern allein beim Fahrer. Eine stabile Hundetransportbox für den Kofferraum, die der Größe des Hundes entspricht, lässt sich fest installieren und erhöht die Sicherheit aller.

Beim Flug in den Urlaub mit dem Hund ist es gut, wenn der Hund die Hundebox bereits kennt und freiwillig hinein geht. Den Hund vor dem Flug nicht füttern, sein Magen rebelliert weniger und er verträgt die Reise besser. Längere Flüge übersteht ein Hund gut, wenn er ein leichtes Beruhigungsmittel auf homöopathischer Basis bekommt. Bei Ankunft hat es sich bewährt direkt nach der Ausgabestelle zu fragen und den Hund schnellstmöglich zu sich zu holen.

Kurzurlaub mit Hund

Was braucht der Hund am Urlaubsort?

Seine Liegedecke oder Körbchen, sein Futter, den Futter- und einen Wassernapf, Leine, Halsband, Maulkorb und nicht zu vergessen die wichtigen Papiere. Eu-Heimtierpass mit den notwendigen Einträgen und eventuell den Stammbaum des FCI. Eines seiner Spielzeuge helfen ihm sich an den neuen Ort zu gewöhnen und ein kleines Spiel kurz nach der Ankunft schadet nicht.

Die geeignete Unterkunft für den Urlaub mit dem Hund?

Eine Ferienwohnung, für Mensch und Hund, ist nahezu perfekt. Bevorzugt der Hundehalter einen Urlaub mit dem Hund im Hotel, kann er auf eine große Auswahl im Internet zurück greifen. Die Tourismus-Branche hat sich auf diese Art des Urlaubs vielerorts eingestellt und bietet spezielle Angebote dazu an.

Das Reiseziel planen

Bei der Auswahl des geeigneten Urlaubsortes für einen Urlaub mit dem Hund, ist das Reiseland zu bedenken. Verschiedene Länder haben spezielle Vorgaben und Ansprüche bezüglich der Hundeimpfungen. Es gibt auch Länder, die eine tierische Einreise ablehnen oder eine sechswöchige Quarantäne für den Hund fordern. Des Weiteren sind die Kampfhundeverordnungen nicht außer Acht zu lassen, denn sie sind in jedem Land etwas anders.

Recht unkompliziert erweisen sich die Länder, Niederlande, Österreich und Kroatien. Bei den Inlandsreisen ist zu beachten, dass jedes Bundesland eine eigene Hundeverordnung hat und die Hunde nach Rasse eingeteilt sind. Je nach Rasse ist es wichtig sich darüber zu erkundigen. Speziell bei großen Rassen gibt es erhebliche Unterschiede bei den Einteilungen. Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Städte und Fremdenverkehrsbüros.

Ferien Hund Bild

Die besten Tipps für Ferien mit dem Hund

Was braucht der Hund zur Einreise in ein fremdes Land?

Die einfachen Bestimmungen der EU zur Einreise von Hunden

Der Hund muss anhand eines Chips eindeutig zu identifizieren sein. Dazu ist das Mitführen des Heimtierimpfpasses mit gültiger Tollwutimpfung wichtig. Die Tollwutimpfung muss inklusive der Nachimpfungen nachvollziehbar sein und die erst Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise zurück liegen.

Das Einführen eines Welpen ist frühestens im Alter von 15 Wochen möglich und für diese gilt ebenfalls nicht mehr als fünf Hunde gleichzeitig. Dazu muss jeder Welpe einen gültigen Tollwutschutz besitzen und der Impfzeitpunkt muss 21 Tage vor Einreise zurück liegen.

Mit fünf Hunden gleichzeitig ist die Maximalmenge an Hunden für den Urlaub erreicht.

Diese Bestimmungen gelten für die Niederlanden, Österreich und Kroatien.

Was braucht der Hund um wieder nach Deutschland einzureisen?

Das ist komplizierter, der Satz, der besagt, dass was hinaus geht, auch wieder hinein kommt, gilt in diesem Fall nicht.

Wer aus dem Urlaub von einem EU-Land zurück kommt, für den gelten die EU-Bestimmungen. Das Gesetz zum Bekämpfen gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 kommt bei der Rück-Einreise leider mit zum Einsatz.

Damit ist es verboten, Hunde der Rassen American- Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier wie auch Kreuzungen aus ihnen nach Deutschland einzuführen.

Des Weiteren gelten die Bundesland spezifischen Regeln, die bei der Einfuhr von Hunden aus den EU-Ländern Anwendung finden. Das Ausreisen mit einem Hertfordshire-Bull-Terrier aus Deutschland ist weniger ein Problem. Die Rückreise in das Bundesland, von dem der Urlaub startete, dagegen schon.

Ging es in dem Urlaub in ein sogenanntes Drittland, wird die Einreise in das angestammte Bundesland noch schwieriger. Bei Drittländern gelten weitere Drittland spezifische Regeln und Gesetze, die zusätzlich gelten. Hier ist äußerst wichtig, sich zu erkundigen wie eine Rück-Einreise nach Deutschland möglich ist und was an Papieren notwendig.

Was benötigt der Hund zur Einreise in die Niederlanden?

Hier gelten die einfachen Einreisebestimmungen der EU.

An einigen Stränden herrscht Leinenpflicht, es empfiehlt sich, diese zu beachten. Die Strafen für einen nicht angeleinten Hund sind empfindlich hoch.

Als unkompliziertes Land ist die Einreise in die Niederlanden für alle Hunde erlaubt.

Das holländische Noordwijk erlaubt den Hunden das Toben am Strand Beach End ständig ohne Leine.

Herrlicher Strand und weite Wege, das ist es, was es für einen Urlaub mit dem Hund braucht. Dazu kein Leinenzwang und den wilden Wind um die Nase. Für Spaß und Ferienwohnungen sind die Angebote groß. Hotelbetreiber haben sich auf Urlauber mit Hund eingestellt und spezielle Angebote dazu sind verfügbar. Ferienwohnungs-Vermieter sind auf Urlauber mit Hund vorbereitet und die Palette der Vermietungsangebote wächst stetig.

Österreich und seine Bedingungen für den Urlaub mit dem Hund

Österreich, hier gelten die einfachen Einreisebestimmungen der EU und damit sind alle Hunde gern gesehen. Der Urlaub mit dem Hund beginnt.

Ein Land, das nicht nur Menschen mag, sondern auch alle Hunde herzlich empfängt. Dies beweist es darin, dass der kleine Freund, der in eine Tasche passt, kostenlos in Bus und Bahn mitfahren kann. Für alle größeren Hunde ist der halbe Fahrpreis vorgesehen. Leinenzwang und Maulkorb sind für alle größeren Hunde Pflicht.

Wanderungen im Schnee, dem Spielen auf grünen Wiesen und ausgedehnten Spaziergängen steht in Österreich nichts im Wege. Nicht überall herrscht Leinenpflicht und der Hund kann sich auf mancher Strecke in Österreich frei bewegen. Hier ist der Urlaub mit Hund für beide mit viel Spaß verbunden.

Viele Vermieter von Ferienwohnungen erlauben das Mitbringen von Hunden und Hotels haben sich speziell auf das Erlebnis Urlaub mit dem Hund vorbereitet.

Kroatien, einfache Einreisebestimmungen mit Ausnahmen

Für Kroatien gelten die einfachen Einreisebestimmungen der EU.

Kroatien verbietet die Einreise für Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier, und Miniature-Bulls, wenn Sie keinen Stammbaum nach FCI Standard besitzen. Die Durchfahrt durch Kroatien ist ebenso verboten. Diese Verbote gelten auch für Kreuzungen aus diesen Rassen mit anderen Hunden.

Für verschiedene Hunderassen besteht eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht. Genauere Informationen geben Touristenbüros und die Verwaltungen der einzelnen Orte. Geht die Reise in den Süden des Landes, ist das Tragen eines Halsbandes zum Schutz gegen Strandmücken angebracht.

Urlaub im eigenen Land

Hier gelten die Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer und sind bei den Touristikzentren zu erfragen.

Ob an der Nordsee, der Ostsee oder im Schwarzwald, je nach Ort und Bundesland lauten die Vorschriften anders. Spezielle Informationen geben die Reisebüros und einzelnen Orte. Eine Allgemeingültigkeit gibt es nicht.

An den Stränden von Nord- und Ostsee ist es unterschiedlich, wo, wann und für wen ein Leinenzwang besteht. Auch der Maulkorbzwang ist von Strand zu Strand unterschiedlich geregelt.

Spaziergänge am Strand mit oder ohne Leine sind in jedem Fall ein Erlebnis für Hund und Halter. Ist ein Strand gefunden, an dem der Hund ohne Leine laufen und eventuell schwimmen darf, dann ist das fast schon der Himmel auf Erden.

Speziell ausgewiesene Hundestrände ermöglichen einen Urlaub mit dem Hund der besonderen Art. Die Nordseeinseln haben einen eigenen Charme und eigene Vorschriften. Hier gehen die Uhren noch anders und das macht sie für Hund und Halter so liebenswert.

Die Ostsee, hier gibt es ebenfalls speziell ausgewiesene Hundestrände und einer davon ragt besonders hervor. Sein Name ist Rerik. Der wunderbare Strand mit seiner naturbelassenen Steilküste streckt sich entlang der Küste bis hin zum Riedensee in der Nähe von Kühlungsborn. Er gilt als der schönste aller Hundestrände in Deutschland.

Vermieter von Ferienwohnungen und Hotelbetreiber bieten spezielle Angebote unter dem Motto Urlaub mit Hund an. Manche verlangen einen kleinen Aufschlag für den Hund. Dies tut dem Gesamtangebot keinen Abbruch und so lange sich Hund und Halter wohl fühlen, ist der kleine Ungemach in Kauf zu nehmen.

Der Schwarzwald mit seinen vielen Weinbergen bietet für einen Urlaub mit Hund weite Wege mit Berg und Tal. Der Leinenzwang findet hier in einigen Gegenden Anwendung, in anderen nicht. Die Hotelbetreiber und Vermieter von Ferienwohnungen sind in diesen Fragen gut bewandert und helfen gern weiter. In den Wäldern herrscht allgemein Leinenzwang und zum Teil auch Maulkorbpflicht, auf einen ausreichenden Tollwut-Impfschutz ist hier besonders zu achten.

Die schwierige Einreise nach Frankreich

Der Hund benötigt einen gültigen Eu-Heimtierpass mit Eintrag der gültigen Tollwutimpfung und der genauen Identifizierungsnummer des Hundes. Der Hund muss einen Chip unter der Haut tragen und diese muss mit der Heimtierpass Identifikationsnummer übereinstimmen. Der Tag des Hunde-Tätowierens muss vor dem 03. Juli 2011 liegen. Die Tätowierung muss gut zu lesen sein und mit der Identifikation des EU-Heimtierpasses übereinstimmen. Die Einreise mit einem Kampfhund nach Definition des französischen Rechts ist nicht möglich, beziehungsweise wird durch enorme Auflagen und Besitznachweisen. Bestimmte Bedingungen lassen sich nur durch einen Wohnsitz in Frankreich erfüllen und somit kaum erfüllbar.

Eine Besonderheit bei der Einreise mit Hund ist, dass Dogge und Dobermann nicht zu Kategorie I oder II zählen. Für sie ist, nach den Regeln der einfachen EU-Bestimmungen zur Einreise von Hunden, die Ein- und Durchreise erlaubt. Die Mitnahme eines Maulkorbs aus reiner Vorsicht ist zu empfehlen.

Unter Kampfhunde nach französischem Recht

Frankreich unterteilt Kampfhunde in Kategorie I und II. Dazu zählen alle Hunde, die nicht im Internationalen Hundeverband zugelassen und eingetragen sind. Nähere Ausführungen finden sich unter www.fci.be.

Zur Kategorie I und damit zur Einfuhr absolut verboten:

  1. Der Pittbull, beschrieben als kleine Dogge mit dem Typus American-Staffordshire-Terrier. Die Beschreibung dieser Hunde ist mit einem Brustumfang von 60 bis 80 Zentimetern beschrieben und das mögliche Gewicht liegt bei 18 bis 40 Kilogramm. Die Widerristhöhe beträgt im Schnitt zwischen 35 und 50 Zentimeter. Seine Statur ist muskulös mit einer kräftigen Erscheinung und kurzem Haar. Eine massive, breite Brust und einer vergleichsweise schmalen Rückseite. Die Schnauze erscheint schmaler und genauso lang wie der Kopf. Als wenig geprägt, ist der Abstand der Augen beschrieben. Die Nase steht vor dem Kinn, seine Kiefer sind kräftig und die Wangen aufgrund der Muskulatur gewölbt.
  2. Boerbull, der dem Typus Mastiff folgt. Diese Dogge ist meist rehfarben, kurzhaarig und groß. Der Körper ist groß, massiv, lang und hoch. Sein Brustumfang beträgt mehr als 80 Zentimeter. Die Widerristhöhe liegt zwischen 50 und 70 Zentimetern. Sein Gewicht übersteigt 40 Kilogramm. Der breite Kopf weist eine verhältnismäßig kleine Schnauze auf, wohingegen der Schädel breit ist. Die Lefzen hängen herunter, der Hals ist breit und enthält Hautfalten. Der Körper ist zylinderförmig und stämmig. Bauchumfang und Brustkorb ähneln einander stark.
  3. Typus Tosa, eine große, kurzhaarige Dogge in den Farben reh, schwarz oder brindel. Der Körperbau ist solide und hat einen Brustumfang von mehr als 80 Zentimetern. Die Widerristhöhe beträgt zwischen 60 und 65 Zentimetern und das Gewicht über 40 Kilogramm. Der Kopf weist einen breiten Schädel aus, eine Schnauze von mittlerer Länge und einem ausgeprägten Abstand zwischen den Augen. Die Kiefer sind kräftig und der muskulöse Hals hat Hautfalten (Wamme). Dem breite Schwanzansatz und einem Bauch, der hochgezogen wirkt, folgt eine hohe, breite Schulter.

Die Einreise für Kategorie I Hunde nach Frankreich ist verboten. Ein Hund, der einem der Kategorie I Hunde ähnlich sieht, nicht aber zu der Gruppe gehört benötigt spezielle Papiere, um nach Frankreich einzureisen. Der Hundehalter benötigt dazu eine Bescheinigung, die für französischen Behörden verständlich verfasst sein muss. Darin muss ein Tierarzt bestätigen, dass der Hund keiner Kampfhundekategorie nach französischem Recht angehört. In diesem Fall ist es möglich, dass ein französischer Veterinär die Bescheinigung und die angegebenen Kriterien miteinander und mit dem Hund vergleicht. Empfindliche Strafen und strafrechtliche Verfolgung drohen, wenn die Bescheinigung nicht korrekt ist.

Die strafrechtlichen Konsequenzen gehen zum Teil bis zur Beschlagnahmung des Hundes.

Von einer Einreise nach Frankreich mit einem Hund, der den Kriterien der Kategorie I oder II annähernd entsprechen, ist abzuraten. Das strenge Einhalten der Verordnung führt unter Umständen zum Beschlagnahmen des Hundes, der annähernd einem Kampfhund ähnelt. Die pauschalisierten Beschreibungen sind derart weit gefasst, dass fast jeder Hund unter Kategorie I oder II fallen kann.

Zur Kategorie II und damit nur unter schwersten Bedingungen mitzunehmen sind:

Für Hunde der Kategorie II, die nach FCI (www.fci.be) zugelassen und registriert sind, gibt es besondere Bedingungen. Zu Ihnen zählen der Pittbull vom Typus Amerikaner-Staffordshire-Terrier und die Typen des Tosa. Sie müssen zusätzlich in einem internationalen Stammbuch eingetragen sein, dass vom französischen Ministerium für Landwirtschaft anerkannt ist. Einzige Ausnahme dabei bildet der Rottweiler und seine Typen. Nähere Auskünfte sind unter www.scc.asso.fr zu erfragen. Das französische Konsulat und Fremdenverkehrsamt kann auch weiter helfen bei Unklarheiten.

Als zusätzliche Auflagen muss der Hundehalter einen EU-Pass für den Hund besitzen. Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben und er muss eindeutig zu identifizieren sein.

Ganz wichtig ist, dass die Einfuhrbestimmungen auch gelten, wenn es um eine Durchreise geht.

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Kommentare


Claudia 11. Juli 2019 um 10:54

Sehr gut recherchierter Artikel. Wir sind auch gerade dabei zu schauen, wie wir mit unseren Hund Urlaub in Spanien machen können. Da waren die Themen wegen der Einreise auch ganz gut zum Wissen. Das sollte man schon im Auge behalten.

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